KVL-Beratung & Sprechstunde:
Montag - Freitrag von 7:00 - 10:00 Uhr
Diagnostik
Sorgfältige Vorgespräche und differenzierte Diagnostik
Im Vorfeld einer Therapie findet mit dem Kind oder Jugendlichen sowie seiner Bezugsperson ein ausführliches Gespräch statt.
Zusätzlich dazu sollten die persönlichen Informationen und Daten durch beigebrachte Unterlagen (bei Schülern z.B. das Schulzeugnis, Klassenarbeiten, Schreib- bzw. Rechenhefte) ergänzt werden. Liegen ärztliche Testunterlagen im Rahmen einer kinder- und jugendpsychiatrischen oder vergleichbaren Untersuchung vor, so ist es hilfreich, auch diese vorher an den Therapeuten weiterzuleiten; denn zur Diagnose einer Lernstörung gemäß ICD-10 ist immer ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten notwendig.
Dieses Gutachten enthält neben Angaben über normierte Testverfahren zur Entwicklung der Schriftsprachkompetenz des Kindes oder des Jugendlichen immer auch Ergebnisse über dessen allgemeine Lern- und Leistungsmöglichkeiten (Begabungstest). Weitere Untersuchungen zur auditiven und visuellen Wahrnehmung (Hören und Sehen) werden teilweise auch von entsprechenden Fachärzten erstellt.
Sind Eltern sich nicht sicher, ob bei ihrem Kind eine Lese-Rechtschreibstörung vorliegt, so ist der Weg zum Arzt immer in erster Instanz anzutreten. Es ist in meiner Praxis jedoch möglich, anhand normierter Rechtschreib- bzw. Lesetests eine Einschätzung dieser Leistungen zu geben und die darauffolgenden notwendigen Schritte im Einzelnen genau mit den Eltern zu besprechen.
Die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung ist bei Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Erfolge und die Schullaufbahn richtungsweisend. Ihnen kann in einem solchen Fall durch Nachteilsausgleich und Notenschutz gemäß schulischer Erlasse eine erste STARThilfe in eine Therapie gewährt werden.